Nach einigen Jahren der Planung und Umsetzung war es im vorigen Jahr endlich vollbracht: Der „Boulevard der Kinderrechte“ im Stadtteil Nette ist fertiggestellt und pünktlich vor Beginn der Sommerferien 2020 eröffnet worden.
Bereits im Jahr 2016 entstand in der Jugendgruppe von SJD – Die Falken (Ortsgruppe Westerfilde) um Leiter Klaus Schlichting die Idee, quer durch Nette einen Lern-Parcours mit insgesamt neun Stationen, die sich mit den gesetzlichen Rechten von Kindern beschäftigen, zu errichten. Nachdem die ersten Vorstellungen durch die Kinder und Jugendlichen weiter ausgestaltet wurden, nahmen die Falken Kontakt zur Stadt Dortmund auf, die das Projekt gerne unterstützte und sich um die weitere Planung, Ausschreibung und Umsetzung der Stationen kümmerte. So wurden verschiedene öffentliche Einrichtungen (vornehmlich im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit) angefragt, ob sie Teil des Boulevards der Kinderrechte sein wollen. Das bedeutet, dass auf ihrem Grundstück eine Spielstation errichtet wird, für deren Wartung künftig die jeweiligen Einrichtungen selbst verantwortlich sind. Außerdem wurden externe Sponsor:innen gesucht, die die Kosten zur Errichtung einzelner Stationen übernehmen können. An dieser Stelle wurde die ProFiliis-Stiftung schon sehr frühzeitig durch die Falken bei der Planung des Projektes einbezogen.
Nähere Details zur anfänglichen Planung sind dem untenstehenden Artikel aus den Ruhr Nachrichten von Februar 2016 zu entnehmen.
Jede Station des Boulevards deckt ein Kinderrecht ab und besteht aus einem Spielgerät mit Bezug zu dem jeweiligen Recht, einer Sitzbank sowie einer Schautafel mit den wichtigsten Informationen und einem QR-Code, über den ein Podcast zu dem entsprechenden Kinderrecht abrufbar ist. Die verschiedenen Stationen wurden von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit entwickelt und z. T. durch externe Projektpartner:innen finanziert.
Die folgenden Kinderrechte sind per Gesetz festgelegt:
- Recht auf Gleichheit
- Recht auf Bildung
- Recht auf Persönlichkeit und Privatsphäre
- Recht auf Gesundheit
- Recht auf Gehör und Meinungsäußerung
- Recht auf Schutz vor Ausbeutung
- Recht auf Freizeit und Spiel
- Recht auf Betreuung bei Behinderung
- Recht auf elterliche Fürsorge
- Recht auf Schutz vor Gewalt
- Recht auf Erholung und Entspannung
- Recht auf Schutz vor Krieg
Ziel des Projektes ist es, Kinderrechte im alltäglichen Stadtbild sichtbar und somit bewusster zu machen und sie insbesondere den Kindern selbst über einen spielerischen und sportlichen Ansatz näher zu bringen; denn nur wenn Kinder ihre Rechte kennen, können sie diese auch bewusst einfordern.
Die ProFiliis-Stiftung hat die finanzielle Förderung der Station zum Thema „Recht auf Betreuung bei Behinderung“ am Caritas Familienzentrum St. Stephanus und St. Josef übernommen. Neben der Schautafel mit Informationen zu diesem Kinderrecht und einer Bank wurde hier ein „3D-Kulturen-Puzzle“ errichtet, bei dem an drei Stangen jeweils drei große Prismen gedreht werden können (s. Foto) und so Personen in traditioneller Kleidung verschiedener Kulturen unterschiedlich kombiniert werden können. So werden die Kinder zusätzlich zu dem eigentlich Kinderrecht „Recht auf Betreuung bei Behinderung“, über das auf der Schautafel informiert wird, über einen niedrigschwelligen, spielerischen Ansatz auch für das Thema Herkunft von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen sensibilisiert. Denn gerade Kinder, die mit einer anderen Herkunftskultur als der deutschen aufwachsen, stehen zum Teil vor gewissen Herausforderungen im alltäglichen Leben, bei denen ihnen Unterstützung zusteht.
Der Boulevard der Kinderrechte stellt ein tolles Beispiel für ein umfangreiches Kooperationsprojekt dar: Neben der Jugendgruppe der Falken und der Stadt Dortmund waren verschiedene öffentliche Einrichtungen und Sponsoren maßgeblich am Gelingen des Projektes beteiligt. Auf der Homepage der Stadt Dortmund ist eine Auflistung aller Stationen des Boulevards der Kinderrechte und der jeweils Beteiligten zu finden:
sh